Wirtschafts- und
Arbeitgeberverband Online
Verband der Säge- und Holzindustrie
Baden-Württemberg e.V.
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Smaragdweg 6
70174 Stuttgart
Tel.: (07 11) 22 55 80-0
Fax: (07 11) 22 55 80-20
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Waldkarte Baden-Würtemberg
Umwelt & Verkehr
Geplanter Nationalpark
Berichte und weitere Daten und Stellungnahmen zum geplanten Nationalpark im Schwarzwald finden Sie hier: Nationalpark
Holztransport
Der Transport des regionalen Nadel- und Laubholzes vom Wald, in welchem es geschlagen wurde, in das Sägewerk zur Weiterverarbeitung erfolgt hauptsächlich durch LKW oder in einigen Fällen über lange Strecken auch mit dem Zug. Zuvor muss das Holz jedoch mit so genannten Rückegeräten aus dem Wald heraus, an den Waldrand oder einen anderen Sammelplatz im Wald gebracht werden. Der Weg des Holzes aus dem Wald ist dann besonders ökologisch ,wenn es nicht über lange Strecken transportiert werden muss, sondern mit dem LKW an Sägewerke in der Region angeliefert und dort weiterverarbeitet wird. So werden durch das „Holz der kurzen Wege“ nicht nur regional Arbeitsplätze geschaffen, sondern durch die Verkürzung der Transportwege die Umwelt geschont und Energie gespart.
Umwelt- und Verkehrspolitik
Die Industriestaaten stehen zunehmen vor der Aufgabe, Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen. Dabei bestimmt der Begriff der „Nachhaltigkeit“ in Fragen des Umweltschutzes zunehmend Denken und Handeln von Wirtschaft und Politik.
Damit hat der im Bereich der Holznutzung geprägte Begriff der Nachhaltigkeit und die seit über 200 Jahren praktizierte forstliche Nachhaltigkeit Eingang gefunden in ein größeres Umfeld.
Damit hat der im Bereich der Holznutzung geprägte Begriff der Nachhaltigkeit und die seit über 200 Jahren praktizierte forstliche Nachhaltigkeit Eingang gefunden in ein größeres Umfeld.
Energiepolitik und Energieerzeugung
Energieerzeugung aus Biomasse
Zuletzt hat die Bedeutung der Holzenergie sprunghaft zugenommen. Diese Entwicklung wirkt sich nicht nur positiv auf die Umwelt aus, sondern eröffnet auch der Säge- und Holzindustrie zunehmend mehr Absatzmöglichkeiten für ihre Nebenprodukte.
Um beide positiven Entwicklungen zu fördern, beschäftigt sich der Verband VSH kontinuierlich mit den Nutzungsmöglichkeiten der Holzenergie in Baden-Württemberg und engagiert sich im Holzenergie-Fachverband Baden-Württemberg.
Nur maximal die Hälfte des nachhaltig verfügbaren Potentials von Holz für die energetische Nutzung wird momentan im Land verwendet. In Baden-Württemberg soll der Anteil von Holz am Primärenergieverbrauch deutlich erhöht werden. Dies sollte kein Problem darstellen, da angesichts des Holzvorrates und des Zuwachses in den Wäldern Baden-Württembergs große Potentiale bestehen, die Verwendung von heimischem, nachhaltig erzeugtem Holz auszuweiten.
FFH-Richtlinie/Natura 2000
Die sogenannte „FFH-Richtlinie“ (F = Flora, F = Fauna, H = Habitat) wird in Deutschland und in Baden Württemberg umgesetzt. Die FFH-Richtlinie verlangt von den EU Mitgliedsstaaten die Schaffung eines Netzes von natürlichen und naturnahen Lebensräumen. Dazu müssen Lebensräume „von europäischer Bedeutung“ aus verschiedenen geographischen Regionen ausgewählt und miteinander verknüpft werden. Deshalb war auch das Bundesland Baden-Württemberg aufgefordert, Listen zu erstellen, in denen Gebiete mit wichtigen Lebensräumen bzw. Tier und Pflanzenarten aufgelistet und beschrieben werden.
Mit den bereits im Jahr 2001 gemeldeten 6,5 % der Landesfläche beträgt die FFH- Gesamtmeldung des Landes Baden-Württemberg knapp 12 % der Landesfläche. Die derzeitige Natura 2000-Fläche (in 2001 gemeldete FFH- und Vogelschutzgebiete und Nachzumeldende FFH-Gebiete) beträgt rund 13 % der Landesfläche.
Für Firmen, die innerhalb oder auch in unmittelbarer Nähe eines FFH-Gebietes liegen, geht es dabei um Eingriffe in das betriebliche Handeln. Die Verbandsgeschäftsstelle hat deshalb gegenüber dem federführenden Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MLR) zu der geplanten Ausweisung von FFH-Gebieten mehrfach Stellung genommen. Wir haben insbesondere darauf hingewiesen, dass die Gesamtfläche dieser Gebiete auf ein unumgängliches Mindestmaß beschränkt werden soll, um auch mittel- und langfristig die Rohstoffversorgung unserer Betriebe zu sichern. Außerdem haben wir ein hohes Maß an Rücksichtsnahme gefordert für Betriebe, die innerhalb oder an Grenzen von FFH-Gebieten liegen.

