Aktuelles zur Normung
Seit über 2 Jahren nimmt die Normung in der Verbandsarbeit breiten Raum ein, da einige der wichtigsten Holz-Normen zur Zeit überarbeitet werden. Der VSH ist in den Normenausschüssen vertreten. Nachfolgend wollen wir einen Überblick über den aktuellen Sachstand geben:
Nadelschnittholz: DIN 68365 und DIN 4074
Die vollständige Überarbeitung der DIN 68365 ist weitgehend abgeschlossen. Es ist damit zu rechnen, dass die neue Norm gegen Ende 2008 in das Normenwerk des DIN aufgenommen wird. Eingeführt wurden z. B. neue Sortierklassen für Bretter und die Oberflächenbearbeitung wird künftig in 4 Varianten unterschieden. Im Dialog mit den Zimmererverbänden wollen wir praktische Handlungshilfen erarbeiten.
Durch die Einführung der EN 14081 ist eine Überarbeitung der DIN 4074 notwendig geworden, wobei der Ausschuss weitere Veränderungen an der Norm vorgenommen hat. Durch die Aufwertung der S 7 von der derzeitigen Festigkeitsklasse C 16 auf C 18 sollen neue Verwendungsmöglichkeiten für geringere Qualitäten geschaffen werden. Bei Kanthölzern nach S 10 sind künftig größere Äste erlaubt (bei 25 % einer Lieferung), wenn die Jahrringe entsprechend enger sind. Die Norm wird voraussichtlich im Spätsommer 2008 in Kraft treten.
Laubholz: DIN 4074-5, EN 975-1, EN 1316:
Die deutsche Laubschnittholznorm DIN 4074‑5 (Sortierung von Laubschnittholz nach der Tragfähigkeit) wird ohne größere inhaltliche Änderungen an die neue Nadelschnittholznorm DIN 4074‑1 angepasst werden. Auch die Überarbeitung der europäischen Schnittholznorm für Buche und Eiche (EN 975‑1) hat begonnen. Auf Anfrage senden wir die Laubholznorm gerne zu und Sie können Ihre Anregungen an die Geschäftsstelle Stuttgart richten.
Gleiches gilt für die europäische Laubrundholznorm (EN 1316), die ebenfalls umfassend novelliert werden soll. Der Verband arbeitet in der zuständigen Arbeitsgruppe mit.
Nadel-Rundholz: EN 1927 und EN 1310
Die aus dem Jahr 1968 stammende HKS wird ihre Bedeutung verlieren. Derzeit werden die Nachfolgeregelungen erarbeitet (siehe:
www.rvr-deutschland.de). Damit werden folgende europäische Normen künftig deutlich an Bedeutung gewinnen:
- EN 1927-1 bis 3: Qualitätssortierung von Rundholz
- EN 1310: Messung der Merkmale bei Rundholz
Insbesondere die EN 1927 beinhaltet weit über das bisherige Maß hinausgehende Qualitätskriterien wie z. B. Äste, Abholzigkeit, Krümmung, Insektenbefall etc. Der VSH setzt sich für eine möglichst rasche Einführung dieser europäischen Norm ein. Die internationale Arbeitsgruppe unter Beteiligung des VSH hat einen Normenentwurf fertig gestellt, der sich derzeit in der Anhörung befindet.
Weitere Informationen finden Mitglieder mit Zugangsberechtigung in der Rubrik
"INTERN"
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg
Der VSH hat Mitte 2002 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erstellt, diese sind als Konditionsempfehlungen angemeldet und werden den Mitgliedern zur Verwendung auf den Geschäftspapieren empfohlen.
Normung
Die Normungsarbeit findet verstärkt auch auf europäischer Ebene statt.
Laut Geschäftsordnung des CEN (Centre Européen de la Normalisaton) müssen nach dem Erstellen einer CEN-Norm und Ablauf einer Übergangsfrist die entsprechenden nationalen Normen zurückgezogen werden. Es gelten also eines Tages in den wichtigen Bereichen nur noch CEN-Normen und keine DIN-Normen mehr. Die Einflussbereiche der Normen nehmen weiter zu.
Hohe Herausforderungen an die Branche, aber auch Chancen stellt die Erfüllung der erhöhten Anforderungen dar, die aus der Normung resultieren. Grundsätzlich verbessert die Erfüllung hoher Qualitätsanforderungen (z. B. entsprechend den Normen) die Position gegenüber Substitutionsprodukten und eröffnet die Möglichkeit, auch neue Märkte im In- und Ausland zu erschließen.
Die holzrelevanten Technischen Komitees (TC) des CEN mit unmittelbarer Bedeutung für die Säge- und Holzindustrie sind das TC 175 (Rund- und Schnittholz) und das TC 124 (Bauschnittholz für tragende Zwecke). Die optisch relevanten Eigenschaften von Nadelschnittholz werden im TC 175 genormt, während im TC 124 die festigkeitsrelevanten Eigenschaften im Vordergrund stehen.
Der Verband VSH ist mit eigenen Delegierten in folgenden Ausschüssen vertreten ist:
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Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM), Arbeitsausschuss NA 042-01-07 Bauholz, Güte (in diesem Ausschuss wird die DIN 4074 behandelt)
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Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel, Arbeitsausschuss NA 042-01-14 Spiegelausschuss zu CEN / TC 175 und ISO / TC 218 Rund- und Schnittholz (hier werden unter anderem die Rundholznormen behandelt).
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Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel, Arbeitsausschuss NA 042-01-14 Spiegelausschuss zu CEN / TC 175 und ISO / TC 218 Rund- und Schnittholz, WG 4 (in dieser Arbeitsgruppe werden die Rundholznormen behandelt).
Die Delegierten setzen sich für die Belange der VSH-Mitgliedsfirmen ein.
Europäische Holznorm EN 14081
Mit der europäischen Norm 14081 kommen neue Anforderungen auf die Sägeindustrie zu. Die Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass nach einer Übergangszeit nur noch CE- gekennzeichnete Schnittholzprodukte die für konstruktive Zwecke verwendet werden in Verkehr gebracht werden dürfen. Dazu zählt auch Bauholz. Hinsichtlich der visuellen Sortierung wird es keine Änderungen geben, da die visuellen Sortierkriterien der DIN 4074 bereits die Anforderungen der EN 14081 erfüllen.
Während einer Übergangsphase dürfen sowohl die europäische Norm als auch die nationale Norm DIN 4074 in der bisherigen Fassung wahlweise angewandt werden. Danach muss die nationale Norm zurückgezogen werden. Dann darf festigkeitssortiertes Bauholz für tragende Zwecke nur noch mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Für Listenbauholz gibt es abweichende Regelungen.
Voraussetzung für die CE- Kennzeichnung ist ein Konfomitätsnachweis. Dafür schreibt die EU eine Erstprüfung des Betriebes, eine laufende dokumentierte werkseigene Produktionskontrolle und eine regelmäßige Fremdüberwachung mit Zertifizierung durch eine anerkannte Stelle vor.
Konformitätszeichen für Bauprodukte (CE-Zeichen)
Voraussichtlich ab September 2008 müssen sämtliche Bauholzprodukte mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Bis dahin läuft die sog. Ko-Existenzphase. Solange dürfen Bauholzprodukte mit dem Ü-Zeichen oder mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Für die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen muss das Unternehmen jedoch zertifiziert sein und unterliegt einer Fremdüberwachung.
Bereits im Jahr 1997 hatte die EU-Kommission dem CEN einen Auftrag zur Erstellung harmonisierter Normen für Bauholz zu konstruktiven Zwecken erteilt. Das bedeutet, dass die betreffenden Produkte mit dem Konformitätszeichen (CE-Zeichen) gekennzeichnet werden müssen.
Die EN 124-1.1 sieht grundsätzlich Verfahren von Eigen- und Fremdüberwachungen des Herstellungsprozesses vor. Vollholz einem zwingenden, erheblich höheren Prüfaufwand zu unterwerfen ist jedoch nach Auffassung des VSH nicht gerechtfertigt.
Übereinstimmungszeichen
Voraussichtlich noch bis August 2008 darf aufgrund der Koexistensphase das bisher noch gültige Ü-Zeichen zur Kennzeichnung von Bauprodukten aus Holz genutzt werden.
Danach darf wohl nur noch mit den CE-Zeichen gekenn-zeichnetes Holz für Bauzwecke verwendet werden. Für Listenbauholz wird es wohl Ausnahmeregelungen geben.
Seit 1. Januar 1996 muss für alle Bauprodukte, die für tragende oder aussteifende Zwecke im Bauwesen eingesetzt werden und die in der vom Deutschen Institut für Bautechnik veröffentlichten Bauregelliste A, Teil 1, aufgeführt sind, vor der Verwendung ein Übereinstimmungsnachweis mit den geltenden technischen Regeln erbracht werden. Dies geschieht durch das so genannte Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen). Von dieser Regelung sind beispielsweise auch Bauholz und Latten betroffen.
Die Ü-Kennzeichnung bedeutet in der Praxis, dass die betreffenden Hölzer nach DIN 4074 sortiert sein müssen. Zur Kennzeichnung verpflichtet ist nach der Landesbauordnung grundsätzlich der Hersteller des Produktes. Dabei muss bei der visuellen Sortierung je nach Produkt unterschieden werden, ob der Zimmerer, der Händler oder das Sägewerk als Hersteller anzusehen ist. Zuständig für die Ü Kennzeichnung ist derjenige, der die Sortierung nach DIN 4074, Teil 1, verantwortlich vornimmt.
Holzschutznormung DIN 68800 wird überarbeitet
Auf Bundesebene wird die DIN 68800 überarbeitet.
Sie soll nun aus 4 Teilen bestehen, die wie folgt lauten:
Teil 1 – Grundlagen Holzschutz
Teil 2 – vorbeugend baulicher Holzschutz
Teil 3 – vorbeugend chemischer Holzschutz
Teil 4 – Bekämpfung chemischer Holzschutz
Hauptanliegen war die Aktualisierung der einschlägigen DIN 68800. Dies geschah vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich abgeschlossenen europäischen Normungsprozesses, um auch hier ein ausgewogenes Verhältnis zwischen baulichem und chemischen Holzschutzes auf Dauer zu gewährleisten. Beteiligt waren an den Gesprächsrunden nahezu alle Sparten der Holzwirtschaft (Säge- und Holzindustrie, Handel, Zimmerer- und Holzbaugewerbe, Wissenschaft, Bauaufsicht, Forstwirtschaft, etc.) und auch die chemische Industrie der Holzschutzmittelhersteller.
die chemische Industrie der Holzschutzmittelhersteller.
Europäische Rundholznormen
Im Zeitraum 2006/2007 wurden die Europäischen Rundholznormen prEN 1927-1 bis 3 überarbeitet.
Der VSH war intensiv an der Überarbeitung beteiligt und hat die Interessen seiner Mitglieder vertreten. Die zwischenzeitlich fertig gestellten Normen wurden an das Technische Comitee (TC) des Europäischen Normeninstituts übermittelt. Die HKS wird damit mittelfristig abgelöst werden. Insgesamt stellt die prEN 1927 eine Verbesserung zur HKS, zu den baden-württembergischen Sortiermerkblättern und auch zum Starkholzsortiermerkblatt dar. Ziel des VSH ist, dass diese Vornormen baldmöglichst verbindlich angewandt werden.
Die prEN 1927-Normenreihe besteht aus den folgenden Normen:
- prEN 1927-1: Qualitäts-Sortierung von Nadel-Rundholz, Teil 1: Fichten und Tannen
- prEN 1927-2: Qualitäts-Sortierung von Nadel-Rundholz, Teil 2: Kiefern
- prEN 1927-3: Qualitäts-Sortierung von Nadel-Rundholz, Teil 3: Lärchen und Douglasien.
Der Verband hat gemeinsam mit der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg eine neue Starkholzsortierung entwickelt. Die Sortierkriterien für Fichten- und Tannenstammholz der Stärkeklassen 3b und stärker gelten seit dem 01.05.2005. Diese Sortiervorschrift orientiert sich an der europäischen Sortiernorm für Nadelrundholz (PR ENV 1927-1).
Die DIN EN 1310, 1315 und 1316 kommen jetzt in die Überarbeitung.
Für Laubrundholz gelten die folgenden Normen:
- DIN EN 1316-1: Laub-Rundholz/Qualitäts-Sortierung, Teil 1: Eiche und Buche
- DIN EN 1316-2: Laub-Rundholz/Qualitäts-Sortierung, Teil 2: Pappel
- DIN EN 1316-3: Laub-Rundholz/Qualitäts-Sortierung, Teil 3: Ahorn und Esche
- DIN EN 1315-1: Dimensions-Sortierung, Teil 1: Laub-Rundholz
Die Messung der Merkmale bei Rund- und Schnittholz richtet sich nach DIN
EN 1310 und DIN EN 844.
DIN 4074
Die DIN 4074 (Juni 2003) wird derzeit überarbeitet.
Zur DIN 4074 (im Juni 2003 in Kraft getreten) folgender Sachstand.
1. Kennzeichnung: nach Ü-Zeichen und nach DIN 4074 (voraussichtlich noch bis August 2008)
Danach ist festigkeitssortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit dem CE-Kennzeichen zu versehen, siehe Bericht an anderer Stelle.
Bauprodukte für tragende Zwecke oder deren Lieferscheine müssen vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet werden. Darüber hinaus sind die Bauprodukte nach DIN 4074 wie folgt zu kennzeichnen:
Das würde bedeuten, dass nach der neuen DIN 4074 jedes einzelne Stück gekennzeichnet werden müsste. Zur Erleichterung der Kennzeichnung von Bauholzlisten liegt eine Vereinbarung mit dem Zimmererhandwerk vor, die für Hersteller von Listenbauholz die folgenden Erleichterungen beinhaltet:
"Bauschnittholz, das als kompletter Auftrag objektbezogen (unter Angabe des Bauvorhabens) nach einer Liste gefertigt wird (so genanntes Bauholz nach Liste) und nur eine Sortierklasse umfasst, kann als Lieferung insgesamt ohne Einzelkennzeichnung mit dem nach DIN 4074 geforderten Angaben (Hersteller, Sortierklassen) gekennzeichnet werden. Diese Angaben auf dem Lieferschein und der Rechnung reichen aus. Beinhaltet die Lieferung mehrere Sortierklassen sind sämtliche Hölzer zu kennzeichnen."
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) hatte im Jahr 2004 die aktualisierte Bauregelliste veröffentlicht. Damit ist der ehemalige Textbestandteil „DIN 1052“ entfallen. Stattdessen ist in das Ü-Zeichen der Textbestandteil „DIN 4074“ aufzunehmen. Die Übereinstimmungszeichenverordnung regelt, dass die Angaben zum Ü-Zeichen entweder vom Ü-Zeichen direkt umschlossen werden oder aber in dessen ummittelbarer Nähe angebracht sind. Was die exakten Masse (auf Breite, Höhe etc.) des Ü-Zeichens anbelangt, so gibt es hierfür im Bundesland Baden-Württemberg keine Vorschrift mit speziellen Vorgaben. In anderen Bundesländern so z. B. Hessen wurden dagegen entsprechende Vorgaben gemacht – in der Übereinstimmungszeichenverordnung des Landes Hessen – wie folgt:
In Baden-Württemberg sind diese Maße nicht verbindlich, können aber als Gestaltungsgrundlage herangezogen werden.
2. Visuelle Sortierung durch geschulte Fachkräfte
Die neue DIN 4074 besagt, dass Schnittholz nur von einer dafür geschulten Fachkraft visuell sortiert werden darf. Die Schulung ist auf Nachfrage gegenüber den Bauaufsichtbehörden nachzuweisen.
Im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle ist täglich zu dokumentieren, welche Fachkraft die Sortierung durchgeführt hat.
3. Messbezugsfeuchte = 20 % und Messung der Holzfeuchte und Maßhaltigkeit
Das Sollmaß und die Sortierkriterien sind auf 20 % Holzfeuchte bezogen. Dadurch wird i. d. R. ein Einschnitt mit Übermaß erforderlich.
In der Kennzeichnung (Ü Zeichen) ist anzugeben, ob das Holz in frischem oder trockenem Zustand sortiert wurde (TS = trocken sortiert).
Bei frisch sortiertem Schnittholz werden Risse und Verformungen nicht berücksichtigt.
4. Gesonderte Sortierregeln für Dachlatten
2 eigene Sortierklassen für Dachlatten: S 10 und S 13.
Sortierung nach Kriterium Ästigkeit:
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Äste werden nur auf den Breitseiten gemessen.
-
von einer Schmalseite zur anderen durchlaufende Äste sind nicht zulässig
Hinweis: Bei Dachlatten, die ausschließlich aus Starkholz-Seitenware hergestellt werden, treten solche Äste in der Regel nicht auf.
Was die zulässigen Dachlattenmaße angeht, hat der Verband VSH zusammen mit dem Otto-Graf-Institut untersuchen lassen, welche Verwendungsmöglichkeiten für 24/48 und 24/60 mm-Dachlatten aus Seitenware bestehen.
5. Sonderregelungen für Gerüstbretter/- bohlen
Die DIN 4420-1: 1990–12 ist die maßgebende technische Regel für Arbeits- und Schutzgerüste. In der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik ist festgelegt, dass für „Gerüstbretter und –Bohlen aus Holz zur Verwendung in Arbeits- und Schutzgerüsten“ die DIN 4420/1: 1990-12 die maßgebende technische Regel ist und damit auch im Ü-Zeichen als Bezugsnorm abgedruckt werden muss. In der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik ist in der Anlage 16.8 festgelegt, dass das Ü-Zeichen auf dem Bauteil, also auf der Gerüstbohle, sein muss. Dort wird ferner verlangt, dass als zusätzliches wesentliches Merkmale die letzen beiden Ziffern des Jahres der Herstellung dauerhaft auf dem Gerüstbauteil anzubringen sind.
Nach der Übereinstimmungszeichen-verordnung reicht eine einmalige Kennzeichnung der Bohle mit dem Ü-Zeichen aus.
Der „Fachausschuss Bau“ regte jedoch aus Anwenderpraktikablitätsgründen eine fortlaufende Kennzeichnung ca. alle 50 cm an, wobei die Kennzeichnung auch auf den Längsseiten angebracht werden könne. Bekanntlich würden Gerüstbohlen oft „eingekürzt“, auch in diesen Fällen ließe sich dann noch die Ü-Kennzeichnung nachvollziehen.
Gerüstbohlen müssen mindestens nach S 10 DIN 4074 sortiert sein. Eine Sortierung der Bohlen im trockenen Zustand (u < = 20 %) und eine Kennzeichnung (TS) ist nach Auskunft des Fachausschusses Bau entbehrlich, da die Tragfähigkeit nicht maßgebend sei.
Bei Vollholz ist zu beachten, dass die DIN 4074 mit Sortierklassen arbeitete, während die neue DIN 1052 von Festigkeitsklassen ausgeht.
Die Zuordnung der Sortierklassen nach DIN 4074 zu den Festigkeitsklassen nach DIN 1052 ergibt folgende Gegenüberstellungen:
|
Holzart |
Sortierklasse nach DIN 4074 bei visueller Sortierung |
Festigkeitsklasse nach DIN 1052 / DIN EN 338 |
|
Fichte, Tanne |
S 10 |
C 16 |
|
Kiefer, Lärche |
S 10 |
C 24 |
|
Douglasie |
S 13 |
C 30 |
ATV DIN 18334
Im Januar 2005 ist der Ergänzungsband zur VOB 2002 erschienen. Er enthält unter anderem die technisch angepasste ATV DIN 18334 „Zimmerer- und Holzbauarbeiten“. Für die Sägeindustrie enthält die VOB-Norm gegenüber der vorherigen Ausgabe vom Dezember 2000 folgende wichtige Änderungen:
Ziff. 3.1.6: Bauschnitthölzer sind, soweit nachfolgend nichts anderes festgelegt ist, aus Nadelholz mit einer Holzfeuchte von höchsten 20 % einzubauen.
Bei der Bemessung der neuen DIN 1052 wird davon ausgegangen, dass Bauschnittholz eine Holzfeuchte von maximal 20 % hat. Daher wird im Abschnitt 3.1.6 die Holzfeuchte für Nadelschnittholz zum Zeitpunkt des Einbaues gefordert.
Bei Laubschnittholz ist erforderlich, die Holzfeuchte in der Ausschreibung anzugeben. Bereits die Vorgängerfassung legte den trockenen Einbau generell auch für Laubholz fest. Der BDZ hat daher eine Empfehlung für querschnittsabhängige Holzfeuchten zum Zeitpunkt des Einbaus herausgegeben. Zusätzlich wurden engere Maßtoleranzen entsprechend der DIN EN 336 eingeführt.
Weitere Schnittholznormen
Die neue DIN 1052 ist in Kraft.
Die VOB-Norm ATV/DIN 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten wurde überarbeitet. Diese DIN beinhaltet u. a. wichtige Festlegungen zur Holzfeuchte und zu den Dachlatten.
Seit längerem ist die Norm EN 975-1, welche die Qualitäts-Sortierung von Buchen- und Eichenschnittholz regelt, fertig gestellt.
Einfuhrvorschriften für Holzpackmittel
Mit Holzverpackungen (Kisten, Paletten) aus Massivholz können gefährliche Schaderreger verschleppt werden. Deshalb gelten für die Behandlung von Holzverpackungen beim Export in bestimmte Länder besondere Vorschriften.
Von besonderer Bedeutung ist die Exportbehandlung von Holzpackmitteln seit jeher für Lieferungen nach Australien. Der sich bereits in den letzten Jahren abzeichnende Trend, die Einfahrvorschriften für Holzverpackungen weltweit zu verschärfen, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich fortgesetzt.
Zu den Pflanzengesundheitszeugnissen (PGZ)
Bis zum Inkrafttreten der Pflanzenschau-Verordnung am 26.11.2003 (BGBl. I, S. 2438) wurden vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst Pflanzengesundheitszeugnisse (PGZ) für den Export von Holzverpackungen ausgestellt, auch wenn das Empfängerland dies nicht ausdrücklich gefordert hat.
Durch die Änderung dieser Verordnung wurden die Ausfuhruntersuchung und das Ausstellen von PGZ neu geregelt. Ein PGZ wird nur noch unter folgenden Bedingungen ausgestellt:
Somit ist die Ausstellung eines PGZ ohne eine entsprechende Anforderung des Empfängerlandes nicht mehr möglich!
Kennzeichnung von Holzverpackungen
Für den Export von Verpackungsmaterial aus Massivholz aus Baden-Württemberg in Länder, die eine Behandlung entsprechend IPPC-Standard Holzverpackungen fordern, ist das Verpackungsholz mit folgenden Angaben zu markieren:
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Symbol Ähre mit den Buchstaben IPPC (Abb.)
-
Registrierungsnummer. In Baden-Württemberg setzt sich diese Nummer aus folgenden Bestandteilen zusammen, deren Reihenfolge einzuhalten ist:
- aus der Länderkennung DE für Deutschland (zweistelliger ISO-Ländercode)
- aus BW für das Bundesland Baden-Württemberg und
- aus einer in BW von den Regierungspräsidien vergebenen Nummer z. B. DE-BW-490000
-
Behandlungsmethode (HT für Heat Treatment oder MB für Begasung mit Methylbromid)
-
Gegebenenfalls DB (debarked) für entrindetes Holz (wird durch den IPPC- Standard nicht gefordert)
Das Verpackungsholz muss deutlich sichtbar, mindestens an zwei gegenüberliegenden Seiten, markiert sein. Rote Farbe darf nicht verwendet werden. Es liegen keine Vorgaben zur Größe der Schablone bzw. des Brandstempels vor.